Seminar Nr.: 681510

Fachkundige Person für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten (DGUV-G-315-201)

Abschluss: Teilnahmebescheinigung
16 Personen
Oldenburg
16 UE
Vollzeit

Die Technische Regel für Arbeitsstätten „Beleuchtung“ (ASR A3.4)“ konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Beleuchtung. Sie fordert, dass Beleuchtungsanlagen so einzurichten und zu betreiben sind, dass die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet wird.

Die Technische Regel für Arbeitsstätten „Beleuchtung“ (ASR A3.4)“ konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Beleuchtung. Sie fordert, dass Beleuchtungsanlagen so einzurichten und zu betreiben sind, dass die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet wird. Deshalb sind Beleuchtungsanlagen durch Fachkundige zu planen und zu installieren sowie instand zu halten.

Weil sich bestehende Beleuchtungsanlagen im Verlauf der Zeit verändern, ist regelmäßig zu prüfen, ob die Anforderungen der Technischen Regel für Arbeitsstätten „Beleuchtung“ (ASR A3.4)“ noch eingehalten werden.

Um den Unternehmer beraten zu können und um spätere Beschwerden zu vermeiden, sollten auch die Ergebnisse einer Beleuchtungsplanung beurteilt werden können.

Inhalte
  • Grundlagen der Beleuchtung von Arbeitsstätten
  • Rechtliche Grundlagen und technische Regeln
  • Anforderung an die Beleuchtung
  • Natürliche Beleuchtung (Tageslicht)
  • Kriterien für die Auswahl und Beurteilung von Lampen und Leuchten
  • Beurteilung bestehender Beleuchtungsanlagen
  • Messung der Beleuchtungsstärke
  • Beurteilung der Ergebnisse einer Beleuchtungsplanung
  • Lernerfolgskontrolle
Personen, die als fachkundige Person für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten tätig werden wollen.
Die Qualifikation zur fachkundigen Person für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten nach dem DGUV Grundsatz 315-201 ist zentrales Ziel des Fachseminars. Nach dem Besuch des Seminars verfügen Sie über grundlegende Kenntnisse in der Anwendung der natürlichen und künstlichen Beleuchtung am Arbeitsplatz. Sie besitzen ausreichende Kenntnisse über einschlägige Arbeitsschutzvorschriften und Regeln der Technik, um sich bei bestehenden Beleuchtungssituationen einen umfassenden Überblick hinsichtlich der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten verschaffen zu können. Ebenso sind Sie in der Lage, lichttechnische Beleuchtungsplanungen zu lesen und zu bewerten.
Grundlegende Kenntnisse über die Anwendung der natürlichen und künstlichen Beleuchtung am Arbeitsplatz sind vorteilhaft aber nicht zwingend erforderlich.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie ein Zertifikat gemäß DGUV Grundsatz 315-201 "Fachkundige Person für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten“ mit Seminarinhalten.
Arbeitsschutz: 2 VDSI-Punkte
Brandschutz: 2 VDSI-Punkte
Fachkundige Person für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten wird man durch eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit oder durch eine Ausbildung nach diesem Grundsatz. Die Beauftragung fachkundiger Personen für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten obliegt dem Unternehmer.

Hier finden Sie eine Auswahl an Hotels, die wir unseren Kunden zur Übernachtung empfehlen.

Melanie Hein

T 0441 34092-133
E m.hein@bfe.de

Anbieter ist das Bundestechnologiezentrum für Elektro- und Informationstechnik e.V., Donnerschweer Straße 184, 26123 Oldenburg. Die Erfüllung sämtlicher Pflichten des Vertrages auf Anbieterseite obliegt dem Bundestechnologiezentrum für Elektro- und Informationstechnik e.V., Donnerschweer Straße 184, 26123 Oldenburg. Bei dem Anbieter handelt es sich um ein Unternehmen im Sinne des § 14 BGB.

Sie möchten dieses Seminar bei sich im Unternehmen durchführen oder auf Ihre speziellen Gegebenheiten anpassen? Oder würden Sie gerne firmenintern bei uns am BFE die Weiterbildung buchen? - Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Janna Barghorn

T 0441 34092-123
E j.barghorn@bfe.de

Alternativen und Zusatzangebote