Seminar Nr.: 681615

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (Wiederholungsschulung für alle Grundschulungen)

Abschluss: Teilnahmebescheinigung
16 Personen
Oldenburg
8 UE
Vollzeit

Nach der DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (alt: BGV A3) dürfen Mitarbeiter als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln eingesetzt werden, wenn ihnen die dazu erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in einer entsprechenden Ausbildung vermittelt und diese in einer Prüfung nachgewiesen wurden.

Nach der DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (alt: BGV A3) dürfen Mitarbeiter als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln eingesetzt werden, wenn ihnen die dazu erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in einer entsprechenden Ausbildung vermittelt und diese in einer Prüfung nachgewiesen wurden. Die Ausbildung entbindet den Arbeitsgeber jedoch nicht von seiner Führungsverantwortung. Er hat in jedem Fall zu prüfen, ob die in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten für die ausgeführten festgelegten Tätigkeiten ausreichend bzw. noch ausreichend sind.

Wie andere Fachkräfte muss sich die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten laufend über die einschlägigen anerkannten Regeln der Technik informieren, die für die ausgeübten Arbeiten zutreffen.

Der Nachweis über die Erfüllung der Informationspflichten kann z. B. durch die regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen geführt werden. Dieses gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber seine jährliche Unterweisungspflicht nach § 4 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (alt: BGV A1) Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nur unzureichend erfüllen kann.

Inhalte
  • Grundlagen zur Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte
  • Aktueller Stand wichtiger Rechtsvorschriften und VDE-Bestimmungen
  • Unterweisung zur Arbeitssicherheit
  • Praktische Übungen zur festgelegten Tätigkeit
Sie sind bereits Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (zum Beispiel aus dem Bereich Metallbau, Möbeltischler oder Heizung-Sanitär und Veranstaltungstechnik).
Ihre vorhandenen Kenntnisse werden aufgefrischt und auf den neuesten Stand gebracht.
Sie sollten bereits als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten benannt sein.
  • Taschenrechner
Sie erhalten eine Teilnehmerbescheinigung mit detaillierter Angabe der Seminarinhalte.

Hier finden Sie eine Auswahl an Hotels, die wir unseren Kunden zur Übernachtung empfehlen.

Melanie Hein

T 0441 34092-133
E m.hein@bfe.de

Anbieter ist das Bundestechnologiezentrum für Elektro- und Informationstechnik e.V., Donnerschweer Straße 184, 26123 Oldenburg. Die Erfüllung sämtlicher Pflichten des Vertrages auf Anbieterseite obliegt dem Bundestechnologiezentrum für Elektro- und Informationstechnik e.V., Donnerschweer Straße 184, 26123 Oldenburg. Bei dem Anbieter handelt es sich um ein Unternehmen im Sinne des § 14 BGB.

Sie möchten dieses Seminar bei sich im Unternehmen durchführen oder auf Ihre speziellen Gegebenheiten anpassen? Oder würden Sie gerne firmenintern bei uns am BFE die Weiterbildung buchen? - Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Janna Barghorn

T 0441 34092-123
E j.barghorn@bfe.de

368 €

9–16:30 Uhr
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